Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt seit 1988 ausschließlich Arbeitnehmer. Der Titel "Fachanwalt" wird von der Rechtsanwaltskammer nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen.
Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt der Kanzlei auf der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten, einschließlich:
- Kündigungsschutz
- Abfindung
- Weiterbeschäftigung
- Zeugnis
- Mobbing
- Schadensersatz
Häufige Fragen
Kostet die Erstberatung etwas?
Eine kurze telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos. Bei einer ausführlichen Beratung fallen Kosten an, die jedoch bei einem späteren Mandat verrechnet werden können.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Bei einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel übernommen.
Lege ich im Ergebnis noch „drauf"?
Im Falle eines Misserfolges müssen Sie keinerlei eigene Anwaltskosten (Honorarvereinbarung) und keinerlei gegnerischen Anwaltskosten (lt Gesetz) bezahlen, in erster Instanz.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht zwingend erforderlich. Ohne Versicherung besteht die Möglichkeit eines Erfolgshonorars oder der Beratungshilfe bei geringem Einkommen.
Was ist die 3-Wochen-Frist?
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam.
Wie schnell sollte ich mich melden?
Sofort nach Erhalt einer Kündigung. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir Ihre Rechte wahren und Fristen einhalten.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie extrem kurze Klagfristen, z.B. drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage (Fristbeginn: Zugang der Kündigung) und kurze Ausschlussfristen.
